Nachdem die Adelburg nach 1360 mit Zustimmung des Kurfürsten Ruprecht von Kaiser Karl dem 4. erworben worden war, verkaufte dieser schon am 18. August 1373 die gesamte Anlage um 2400 Schock großer Prager Pfennige an Herzog Otto von Oberbayern. Diese Verpfändung stand in Zusammenhang  mit der Abtretung von Kurstimme und Erzkammeramt an den böhmischen König durch Herzog Otto, dem Kaiser Karl der 4. zugleich eine Reihe von Reichsstädten in Bayer gegen eine Pfandsumme von 100.000 Gulden überließ.

Die Adelburg scheint alsbald wiederum verpfändet worden zu sein, denn im Jahre 1394 bestätigte Ritter Stephan Gewolf gegenüber Herzog Ruprecht dem Jüngeren, dass er auf den Straßen des Herzogs keine Übergriffe mehr machen werde. Wahrscheinlich waren Überfälle  Gewolfs auf der Straße von Hemau nach Neumarkt vorausgegangen, die ein Einschreiten des Herzogs notwendig machten. Möglicherweise glaubte Gewolf, dass ein Teil dieser Straße zu seiner Herrschaft gehörte. Er machte daher Geleits -und Zollrecht geltend und versuchte, den durchziehenden Kaufleuten gewaltsam die entsprechenden Abgaben aufzuerlegen.

Im Jahre 1399 erscheint mit Hilpolt  Mendorfer ein neuer Besitzer der Adelburg, der zu diesem Zeitpunkt für Reparaturarbeiten an der Adelburg 100 Gulden aufwenden musste. Wie aus späteren Verhandlungen um die Adelburg hervorgeht, hatte Mendorfer die Burg  für 1000 Gulden als Pfand erhalten. Diese Pfandsumme für eine Herrschaft, deren Burg " eine der gewaltigsten im Nordgau war ", war erstaunlich gering, denn zur selben Zeit wurde z. B. die Herrschaft Lupburg um 5000 Gulden verpändet und etwa 50 Jahre früher wurde die Herrschaft Ehrenfels noch auf 12.000 Gulden geschätzt, obwohl auf ihr verschieden rechtliche Vorbehalte der Wittels - bacher lasteten.

Zur Herrschaft der Adelburg gehörten auch die Vogtei und das Patronats - recht über die Pfarrei Eichenhofen und wahrscheinlich auch über die Pfarrei Klapfenberg. Der Standort des Hochgerichts an der Bockslohe bei Seubers- dorf weist zudem auf eine beträchtliche Ausdehnung des Herrschaftsbereiches hin, der zu seinem Pfandwert in keinem Verhältnis stand. Während noch im 16. Jahrhundert noch die Hochgerichtsbarkeit der Herrschaft Adelburg unterstellt war, versuchte im 14. und 15. Jahrhundert das Landgericht Hirschberg das Hochgericht als eine Dinsgstätte des Landgerichts zu beanspruchen, zu der eine "Galgenhube" in Krappenhofen gehörte, die sich aber im Besitz des Klosters Pielenhofen befand. Den Besitzer der Adelburg wurden alle obrigkeitlichen Rechte - mit Ausnahme des Niedergerichts - streitig gemacht. Aufgrund des Fehlens von Gerichtsurteilen der Adelburg kann deshalb nicht festgestellt werden, wie sich die gerichtlichen Verhältnisse im 15. Jahrhundert konkret gestalteten. Wenn auch über die Zugehörigkeiten zur Herrschaft Adelburg keine exakten Angaben  gemacht werden können, so geht doch aus den Beschreibungen der Dörfer im Umkreis, die wahrscheinlich zur Herrschaft der Adelburg gehört hatten, hervor, dass sich die überwiegende Mehrzahl der Anwesen im Besitz verschiedener geistlicher und weltlicher Grundherren befand . Damit verstärkt sich der Eindruck, das die Adelburg einst zum Schutz und zur Kontrolle eines Gebietes gedient hatte, wo meistens die Regensburger Burggrafen und das Bistum Eichstätt als Lehensherren  den Grund besaßen. Ein territorialer Zusammenhang zwischen den Anwesen der Adelburger Herrschaft im Norden und den Anwesen im Süden konnte erst im Laufe des 16. Jahrhunderts  hergestellt werden. Entscheidend dafür war, das zwischen beiden Teilen die Grundherrschaften der Besitzer der Adelburg, Klapfenbergs, Eichenhofens, Waldhausens, Batzhausens, Krappenhofens, und Seubersdorf lagen.

Durch den Kölner Spruch (1505) kam die Adelburg an das neu geschaffene Herzogtum Pfalz-Neuburg, das mit der " zerbrochenen alten Burg "  1507 Georg Wispeck belehnte. Angeblich wurde die teilweise schon zerstörte Burg 1551 nochmals erobert und dabei fast völlig vernichtet. Nachdem die Wispecks im Mannesstamm im Jahre 1574 ausgestorben waren, fielen ihre Lehen an den Landesherren zurück und kamen im Jahre 1584 durch Spruch des Reichskammergerichts wieder an das Herzogtum. Seitdem ist es die Adelburgruine. 1755 wurden die Steine der Blendmauer zur Erbauung der Mariahilf-Kirche bei Batzhausen verwendet. Leider wurde aus heutiger Sicht mit dieser Maßnahme der Ruine erheblicher Schaden zugefügt! Heute befindet sich die Adelburg im Besitz des Staates.